Private Rentenversicherung
 

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Berufsunfähigkeit

Die erste Million ist bekanntlich die schwerste. Darum verdanken die meisten Menschen ihren Lebensstandard nicht einem großen Vermögen und seinen Erträgen, sondern ihrem täglichen Fleiß und ihrer beruflichen Qualifikation - und vor allem ihrer Gesundheit!

Was aber, wenn wegen Krankheit oder Unfall Ihr Einkommen oder das Ihres Ehepartners wegfällt? Oder wenn nach einer Kündigung plötzlich nur noch höchstens 67% des letzten Nettoeinkommens in Form von Arbeitslosengeld zur Verfügung stehen?

Wahrscheinlich müssten Sie und Ihre Familie in einem solchen Fall auf vieles verzichten und an den Lebenshaltungskosten, bei Kleidung und Urlaub drastisch sparen.

Jeder sechste berufstätige Bundesbürger wird berufs- oder erwerbsunfähig!

Mir passiert das doch nicht!" oder ,,Wieso sollte gerade ich berufsunfähig werden?" Haben Sie das nicht auch schon mal gedacht? Das Risiko der Berufsunfähigkeit ist vielfach unterschätzt.
Ob Unfall oder schwere Krankheit - jedes Jahr müssen fast 300 000 Arbeitnehmer ihren Beruf vorzeitig aufgeben. Mehr als zehn Prozent von ihnen trifft der Schicksalsschlag vor dem 40. Geburtstag. Fast jede vierte Rente wird nicht aus Altersgründen gezahlt, sondern wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.



Gesetzliche Änderung zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Jeder vierte Arbeitnehmer muss heutzutage wegen eines Unfalls oder einer Krankheit aus seinem Beruf ausscheiden. Die gesetzliche Rente reicht in solchen Fällen meist nicht aus. Und auch das neue Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit macht es ganz deutlich: Noch nie war es so wichtig, sich gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit zu versichern.

Die Rentenreform im Überblick

Wer ab Anfang des Jahres aufgrund von Krankheit oder Unfall mindestens sechs Monate lang nur noch eingeschränkt arbeiten kann, erhält die neue Erwerbsminderungsrente generell nur noch bis zur erneuten Prüfung des Gesundheitszustands. Nur wenn es praktisch unmöglich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann, kommt es zur Zahlung einer Dauerrente. Im Einzelnen gilt:
• Volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer über ein Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von unter drei Stunden am Tag verfügt.
• Wer einen Arbeitsplatz hat und bis zu (unter) sechs Stunden täglich arbeiten kann, bekommt nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Lediglich Arbeitslose erhalten die volle Erwerbsminderungsrente.
• In allen anderen Fällen werden keine Erwerbsminderungsrenten geleistet.
• Die Höhe der Erwerbsminderungsrenten wird entsprechend der vorgezogenen Altersrente um bis zu 10,8% gekürzt und bis max. zum 65. Lebensjahr gezahlt.

Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente in ihrer bisherigen Form gibt es künftig nur noch für Personen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren worden sind und nicht länger als drei bis unter sechs Stunden am Tag arbeiten können. Sie bekommen jedoch nicht wie bisher 2/3 der vollen Rente, sondern nur noch die Hälfte*. Alle anderen gehen in Zukunft leer aus!

*) Für Versicherte, die am 31. Dezember 2000 bereits eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen, gilt altes Recht.

Vorsorge – Heute wichtiger denn je

Die Folge der veränderten Rentensituation: Erwerbsminderung kann mehr denn je zu einer echten Notlage führen, schlimmstenfalls sogar bis hin zum finanziellen Ruin. Deshalb sollten auch Sie frühzeitig privat vorsorgen, z.B. mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.

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