Berufsunfähigkeit
Die erste Million ist bekanntlich die schwerste. Darum verdanken die meisten
Menschen ihren Lebensstandard nicht einem großen Vermögen und seinen Erträgen,
sondern ihrem täglichen Fleiß und ihrer beruflichen Qualifikation - und vor
allem ihrer Gesundheit!
Was aber, wenn wegen Krankheit oder Unfall Ihr Einkommen oder das Ihres
Ehepartners wegfällt? Oder wenn nach einer Kündigung plötzlich nur noch
höchstens 67% des letzten Nettoeinkommens in Form von Arbeitslosengeld zur
Verfügung stehen?
Wahrscheinlich müssten Sie und Ihre Familie in einem solchen Fall auf vieles
verzichten und an den Lebenshaltungskosten, bei Kleidung und Urlaub drastisch
sparen.
Jeder sechste berufstätige Bundesbürger wird berufs- oder erwerbsunfähig!
Mir passiert das doch nicht!" oder ,,Wieso sollte gerade ich berufsunfähig
werden?" Haben Sie das nicht auch schon mal gedacht? Das Risiko der
Berufsunfähigkeit ist vielfach unterschätzt.
Ob Unfall oder schwere Krankheit - jedes Jahr müssen fast 300 000 Arbeitnehmer
ihren Beruf vorzeitig aufgeben. Mehr als zehn Prozent von ihnen trifft der
Schicksalsschlag vor dem 40. Geburtstag. Fast jede vierte Rente wird nicht aus
Altersgründen gezahlt, sondern wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Gesetzliche Änderung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Jeder vierte Arbeitnehmer muss heutzutage wegen eines Unfalls oder einer
Krankheit aus seinem Beruf ausscheiden. Die gesetzliche Rente reicht in solchen
Fällen meist nicht aus. Und auch das neue Gesetz zur Reform der Renten wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit macht es ganz deutlich: Noch nie war es so
wichtig, sich gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit zu versichern.
Die Rentenreform im Überblick
Wer ab Anfang des Jahres aufgrund von Krankheit oder Unfall mindestens sechs
Monate lang nur noch eingeschränkt arbeiten kann, erhält die neue
Erwerbsminderungsrente generell nur noch bis zur erneuten Prüfung des
Gesundheitszustands. Nur wenn es praktisch unmöglich ist, dass die
Erwerbsminderung behoben werden kann, kommt es zur Zahlung einer Dauerrente. Im
Einzelnen gilt:
• Volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer über ein Restleistungsvermögen auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt von unter drei Stunden am Tag verfügt.
• Wer einen Arbeitsplatz hat und bis zu (unter) sechs Stunden täglich arbeiten
kann, bekommt nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Lediglich Arbeitslose
erhalten die volle Erwerbsminderungsrente.
• In allen anderen Fällen werden keine Erwerbsminderungsrenten geleistet.
• Die Höhe der Erwerbsminderungsrenten wird entsprechend der vorgezogenen
Altersrente um bis zu 10,8% gekürzt und bis max. zum 65. Lebensjahr gezahlt.
Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente in ihrer bisherigen Form gibt es künftig
nur noch für Personen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren worden sind und nicht
länger als drei bis unter sechs Stunden am Tag arbeiten können. Sie bekommen
jedoch nicht wie bisher 2/3 der vollen Rente, sondern nur noch die Hälfte*. Alle
anderen gehen in Zukunft leer aus!
*) Für Versicherte, die am 31. Dezember 2000 bereits eine Rente wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen, gilt altes Recht.
Vorsorge – Heute wichtiger denn je
Die Folge der veränderten Rentensituation: Erwerbsminderung kann mehr denn je zu
einer echten Notlage führen, schlimmstenfalls sogar bis hin zum finanziellen
Ruin. Deshalb sollten auch Sie frühzeitig privat vorsorgen, z.B. mit einer
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.
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