Private Rentenversicherung
 

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Direktzusage

Bei dieser besonders weit verbreiteten Form der betrieblichen Altersversorgung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Der Arbeitgeber ist somit Versicherungsnehmer und Beitragszahler während der Arbeitnehmer Begünstigter ist. Werden die Aufwendung durch den Arbeitgeber finanziert sind diese voll abzugsfähige Betriebsausgaben. Oft werden die Beiträge aber auch vom Arbeitnehmer getragen und fließen durch Entgeltumwandlungen in die Direktversicherung. Im Gegensatz zu einer Pensionszusage oder einer Unterstützungskasse gibt es in diesem Fall die Möglichkeit einer Beitragszusage mit Mindestleistung. Der Arbeitgeber muss Versicherungsnehmer sein, sollte etwa der Arbeitnehmer im eigenen Namen die Versicherung abschließen, dann liegt keine betriebliche Altersversorgung vor.

Folgende Versicherungsarten sind zulässig:
- Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall
- fondsgebundene Lebensversicherung
- Kapitalversicherung nur auf den Todesfall
- Rentenversicherung
- Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung mit Prämienrückgewehr

Direktversicherungen unterliegen der staatlichen Versicherungsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) und der Anlageregulierung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Im Vordergrund steht dabei die Sicherung einer kontinuierlichen Rendite. Deshalb dürfen die Beiträge bei der klassischen Direktversicherung nur bis zu 35 Prozent in Aktien investiert werden, bei fondsgebundenen Formen werden aber auch höhere Aktienquoten erreicht. Allerdings wird auch. Allerdings ist auch hier der Kapitalerhalt durch vorsichtige Kapitalanlage gesichert. In der Regel ist der Arbeitgeber bei dieser Art der betrieblichen Altersversorgung nicht zur Zahlung von Beiträgen an den PSVag verpflichtet. Nimmt der Arbeitnehmer allerdings die staatliche Förderung im Rahmen des § 10a EstG in Anspruch, dann muss der Arbeitgeber den Betrag an PSVag überweisen. Schließt der Arbeitgeber wiederum sämtliche Abtretungen und Beleihungen aus und räumt dem Arbeitnehmer bei Eintritt der Unverfallbarkeit ein unwiderrufliches Bezugsrecht ein kann er diese Regelung umgehen.
Etwaige Beleihungen oder Abtretungen der Ansprüche aus der Direktversicherung beim Ausscheiden eines AN nach Erfüllung der Unverfallbarkeitsvoraussetzungen müssen beim Ausscheiden des Mitarbeiters rückgängig gemacht werden. Da dem Unternehme als Versicherungsnehmer alle Rechte aus dem Versicherungsvertrag zustehen, ist diese Verpflichtung eigentlich nicht durchsetzbar. Verstößt er aber gegen die Vorschrift, macht er sich jedoch schadensersatzpflichtig, wenn er es versäumt die wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit wiederherzustellen. Damit muss er dann, ohne Beleihung oder Abtretung der aus dem Versicherungsvertrag fließenden Versorgungsleistungen unmittelbar selbst erbringen.
Da Verwaltungsaufwand gering und der Arbeitgeber kein finanzielles Risiko trägt ist die Direktversicherung besonders für kleinere und mittlere Unternehme geeignet. Für den Arbeitnehmer ist die Direktversicherung aufgrund des garantierten Teils, der unabhängig von der Kapitalmarktlage ist, und einem überschussabhängigen Teil – der so genannten Überschussbeteiligung, attraktiv.
Die garantierten Leistungen liegen zurzeit bei einem Zinssatz von 3,25 Prozent. Außerdem geben die meisten Versicherer über 95 Prozent ihrer darüber hinaus erwirtschafteten Überschüsse an die Versicherten weiter. Der Aktienanteil ist außerdem auf max. 35 Prozent begrenzt. Bereits zugewiesene Überschüsse bleiben dem Versicherten dabei erhalten, sodass sich negative Entwicklungen am Kapitalmarkt nur auf die zukünftige Überschussbeteiligung auswirken.

Gestaltungsmöglichkeiten
Abgekürzte Beitragszahlung

Die BetrAV stellt normalerweise eine Zahlungsverpflichtung über viele Jahre dar, viele Arbeitgeber wollen dies Risiko nicht eingehen. Bei der Direktversicherung besteht die Möglichkeit die Beitragszahlungen auf einen bestimmten Zeitraum zu begrenzen, danach entscheidet der Arbeitgeber erneut, zu welchen Konditionen die Direktversicherung fortgesetzt werden soll (Beträge, Zeitraum). Ein weiterer Vorteil ist dabei die Tatsache, dass durch die Mindestdauer, die BetrAV nicht zur betrieblichen Übung wird.

Beispiel
Ein Arbeitgeber will für einen männlichen 30-jährigen Mitarbeiter eine Direktversicherung abschließen. Die Versicherung soll im Alter von 65 Jahren fällig werden. Der Arbeitgeber möchte zunächst für zehn Jahre 100 Euro monatlich zahlen. Nach Ablauf dieser, erklärt er sich bereit diese noch einmal zehn Jahre fortzusetzen, danach stellt er die Zahlung ein.

Jahr 

Monatlicher   Beitrag

Garantierte Leistung im Todesfall

Voraussichtliche Leistung mit 65 Jahren

 1-10

 100

 ca. 28.000

 ca.  99.700 

11-20

 100

 ca. 48.000

 ca. 147.700

21-35

 0

 ca. 48.000

 ca. 147.700

 

Gewinnabhängige
Hier hat das Unternehmen die Möglichkeit die Beiträge an die Ertragssituation des Unternehmens anzupassen. Es werden variable Beitragszahlungen vereinbart, die sich am Gewinn des Unternehmens orientieren. Aus steuerlichen Gründen sollte ein Höchstbetrag vereinbart werden, der auch in sehr guten Jahren nicht überschritten wird. Auf Wunsch kann auch zugesicherter Sockelbetrag vereinbart werden, der auf jeden Fall geleistet wird.

 

 

Beispiel


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