Pensionfonds
Mit dem Pensionsfonds steht seit 2002 ein neu eingeführter Durchführungsweg
der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung der sich an angelsächsischen
Vorbildern orientiert. Er zeichnet sich durch ein höheres Maß an Flexibilität
für Arbeitgeber und Arbeitnehmer als die klassischen Modelle betrieblicher
Alterversorgung. Bei einem Pensionsfonds handelt es sich um einen rechtlich
selbstständigen Versorgungsträger, der den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch
auf die zugesagten Leistungen einräumt.
Der Pensionsfonds speist sich aus steuerbegünstigten Beiträgen des Arbeitgebers
oder auch durch Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers. Da sie nicht den strengen
Restriktionen der herkömmlichen Lebens- und Rentenversicherungen unterliegen
wird eine hohe Beitragsflexibilität ermöglicht, sodass die Zuwendung völlig
variabel gestaltet und an die persönliche Situation angepasst werden können.
Damit darf das Vermögen auch in höherem Maße am Aktienmarkt anlegt werden, umso
dessen Renditechancen besser nutzen zu können. Damit einher geht allerdings auch
ein höhere Risiken, da die Kurse am Aktienmarkt zum Teil stark schwanken. Auch
aus diesem Grund sollten Pensionsfonds professionell gemanagt werden.
Eine mögliche Insolvenz des Arbeitgebers ist wie bei der Direkt- und
Unterstützungskassenzusage über den PSV a.G. (s.o.) abgesichert.
>> Jetzt kostenlosen Anbietervergleich anfordern.