Private Rentenversicherung
 

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Steuerliche Behandlung von Lebensversicherungen

Das Steuerprivileg der Lebensversicherung, des beliebtesten Instruments der Altersversorgung in Deutschland, wird zum Glück nicht ganz gekippt. Hier die wichtigsten neuen Regeln: Die Kapitalauszahlung aus Lebens- oder Rentenversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen werden, ist steuerpflichtig, soweit die Versicherungsleistung in kapitalisierter Form im Erlebensfall oder bei Rückkauf des Vertrages ausgezahlt wird. Zu versteuern ist dabei die Differenz zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der Beiträge (ohne Zusatzversicherung). Bei einer Versicherungslaufzeit von mehr als 12 Jahren und einer Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr müssen nur 50 % davon versteuert werden. Die Todesfallleistungen bleiben unverändert steuerfrei. Bei privaten Kapitallebens- und Kapitaldirektversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden und für die der Beitrag in diesem Jahr gezahlt wurde, gilt auch weiterhin die steuerfreie Auszahlung der Versicherungsleistung nach 12 Jahren. Für Versicherungskunden mit bestehenden Verträgen ändert sich nichts – sie genießen uneingeschränkten Bestandsschutz.

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