Steuerliche Behandlung von Lebensversicherungen
Das Steuerprivileg der Lebensversicherung, des beliebtesten Instruments der
Altersversorgung in Deutschland, wird zum Glück nicht ganz gekippt. Hier die
wichtigsten neuen Regeln: Die Kapitalauszahlung aus Lebens- oder
Rentenversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen werden, ist
steuerpflichtig, soweit die Versicherungsleistung in kapitalisierter Form im
Erlebensfall oder bei Rückkauf des Vertrages ausgezahlt wird. Zu versteuern ist
dabei die Differenz zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der
Beiträge (ohne Zusatzversicherung). Bei einer Versicherungslaufzeit von mehr als
12 Jahren und einer Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr müssen nur 50 % davon
versteuert werden. Die Todesfallleistungen bleiben unverändert steuerfrei. Bei
privaten Kapitallebens- und Kapitaldirektversicherungen, die vor dem 1.1.2005
abgeschlossen wurden und für die der Beitrag in diesem Jahr gezahlt wurde, gilt
auch weiterhin die steuerfreie Auszahlung der Versicherungsleistung nach 12
Jahren. Für Versicherungskunden mit bestehenden Verträgen ändert sich nichts –
sie genießen uneingeschränkten Bestandsschutz.
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